Ein 19-jähriger Fahranfänger ist Sonntagnacht mit rund 200 Sachen durch den Brudermühltunnel gerast. Als die Polizei seinen Audi kontrolliert, findet sie Waffen.
Ein 19-jähriger Fahranfänger ist Sonntagnacht mit rund 200 Sachen durch den Brudermühltunnel gerast. Als die Polizei seinen Audi kontrolliert, findet sie Waffen.
München/Sendling - Wegen "überhöhter Geschwindigkeit" hat die Polizei Sonntagnacht einen 19-Jährigen angehalten. Der Fahranfänger war den Beamten im Brudermühltunnel aufgefallen - weil er mit gut 200 Kilometern pro Stunde unterwegs war.
Der junge Mann hatte die Zivilpolizisten schon "mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit" überholt, wie die Beamten am Montag mitteilten. Im Tunnel erreichte der 19-Jährige mit seinem Audi A4 dann die absolute Spitzengeschwindigkeit von 200 Sachen - erlaubt sind hier 60. Außerdem wechselte er bei seiner wilden Fahrt mehrfach zwischen anderen Autos die Fahrstreifen.
Die Polizisten konnten den Raser schließlich an der Ampel zur Heckenstallerstraße/Passauerstraße anhalten und kontrollieren. Als Grund für seine Raserei gab der Fahranfänger an, schnell nach Hause zu wollen. Die Beamten nahmen bei der Kontrolle auch das Auto unter die Lupe - und wurden fündig.
Der 19-Jährige hatte ein Fallmesser und einen Schlagring dabei. Er muss sich nun wegen diverser Verkehrsordnungswidrigkeiten und wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
40 Kommentare
Solche Typen sind der Grund, weshalb ich hierzulande möglichst wenig Auto fahre - in einigen anderen Ländern dagegen gerne!
200 km im Tunnel,Respekt,Alter..:-)))
Ob der Rotzlöffel die MPU bestehen wird?
Ein bisschen Wahrheit, ein wenig Drama, und viel verbindende Ungewissheit. Er mag riskant überholt haben und deutlich zu schnell gefahren sein, aber an die 200 schafft man selbst bei komplett freier Fahrbahn nicht. Die Kurven geben es nicht her, und in westlicher Richtung ist die Fahrbahn von 3 auf 2 Fahrspuren kurzzeitig, aber wirksam genug, reduziert (Höhe Brudermühlbrücke). Messergebnisse wird es somit kaum geben können, lediglich die verfdächtig übereinstimmende Aussage der im Einsatz gewesenen Beamten. Und die wollen Erfolge vorweisen! Gerichte wagen es in der Regel kaum zu zweifeln ohne sich selbst unkundig zu blamieren. So kommt eines oft zum anderen. Löblich die ethisch hohen Ausnahmen samt Rückgrat der Vorsitzenden.
Einfach mal die Wegstrecke des 19 jährigen und des auf Tempo kommen Verfolgerfahrzeug in mathematische Formeln setzen (verschiedene Varianten sind möglich). Und was für harmlose aber verbotene "Waffen" mögen dies gewesen sein? Alles kann zur Gefahr deklariert werden und Angstgefühle fördern/fördern wollen! Auch scheinbar schräge Argumente (aber immerhin solche). Das halbe Leben vieler Beamte ist gerne auch die Einschüchterung. Weswegen beweisende Aufzeichnungen grundsätzlich verboten bleiben müssen. Wer gut über den Tellerrand blicken kann, versteht viel auch in Abstraktion von diesem gewagten Kommentar. Wenn Gerichtsverhandlung - ich gehe vor Ort als Zuschauer mündig genug. Das Ergebnis? Schnell und schlicht!
Also hätten sie nichts dagegen, wenn sie jemand mit Fallmesser und Schlagring bearbeitet. Sind ja »harmlose […] "Waffen"«, da brauchen sie keine Angst davor haben. Aber bitte rufen sie dann nicht die Polizei. Die Polizisten sollten sich nicht gefärden wenn sie im Ausversehen Ihnen helfen.
Als ich als junger Spund (vor 40 Jahren) mit einem Sportwagen am Ortsausgang kräftig beschleunigte, brauchte das folgende Polizeiauto mehrere Kilometer, um mich zu überholen. Dann wurde ich am nächsten Ortseingang angehalten. Dort wurde ich nach einer Verkehrskontrolle wegen Lärmbelästigung gemaßregelt. Weit und breit keine Häuser, aber ein Friedhof!
Angeblich wäre ICH 160 km/h gefahren? Das hätte mein Auto locker geschafft, weil ich nächtens immer so flott unterwegs war. Aber doch nicht, wenn die mir im Genick waren? Die mußten diese Geschwindigkeit fahren, um mich überholen zu können...
Als ich die Uniformierten darüber aufklärte, mußten sie von einer Anzeige absehen. Aber der Erfolgsdruck scheint ungebrochen?
Sie kamen sich wohl damals und auch heute noch besonders "cool" vor?
Ist doch noch ein Kind. Beide Augen zudrücken. Bayern ist sicher.
Nimmt man jetzt solche Typen auch noch in Schutz?
Ihre Unterstellungen gegenüber den Polizeibeamten sind gleichermaßen haltlos wie verleumderisch. Damit kommen Sie nicht durch.
Mit einem gut motorisierten Auto um die 200 PS kommt man da locker über 200 km/h. Audi A4, auch ältere Modelle, gibt es in Motorvarianten mit weit über 200 PS, in der Variante A4 S4 mit weit über 300 PS.
mit Ballkleider Marie Brautmutterkleider Abendkleider Etuikleider Langarm La Spitze Gelb Braut Jaket Knielang 0Xpw7BqDie Polizeibeamten behaupten keine Geschwindigkeitsüberschreitung die es nicht exakt so gegeben hat. Der Bußgeldkatalog endet bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 70 km/h. Ob man da 75 km/h oder 140 km/h zu schnell fährt macht keinen Unterschied.
Das Mitführen der verbotenen Gegenstände zeigt ebenso wie die Fahrweise des Delinquenten, dass ihn weder Gesetze noch die Verkehrssicherheit interessieren und er ein enormes Aggressionspotential hat.
Bin mir sicher dass der Kerl schon vorbelastet ist.
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Sehr guter Beitrag. Bitte mehr davon.
Blödsinn, zwischen Candid- und Brudermühltunnel ist es einfach die Geschwindigkeit so weit zu erhöhen, dass man im Tunnel auf die 200 kommt. Die Ausfahrt am Brudermühltunnel ist eine leichte links und dann rechts Biegung, sollte er auf dem Ring geblieben sein, ansonsten geht eine Ausfahrt rauf zur Plinganser und auch diese kann man mit 200 fahren, da sie nur leicht nach rechts geht. Ein bisschen die Kurve schneiden und schon ist man durch.
mit einem AMG vielleicht, aber nicht mit einem kleinen alten AUDI!!
Wer hat gesagt dass es ein älterer Audi ist?
Und wenn, auch bei der ersten Audi A4 Serie gibt ab 1996 einen mit 193 PS und ab 1997 die Variante A4 S4 mit 265 PS. Ab 2000 einen A4 RS4 mit 380 PS, aber der ist ziemlich selten und teuer.
tja
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